Steuern sparen auf den Kanaren

By: lapalma7, 7 months

KANARISCHE SONDERZONE

Durch niedrige Steuersätze und andere Vorteile sind die Kanaren und besonders La Palma für Unternehmen im alternativen Produktionsbereich interessant. Ich habe hier einmal die wichtigsten Kriterien zusammengestellt. Gezielte Fragen stelle bitte direkt an mich, die ich dann vor Ort gezielt abklären werde.  

Die Kanarische Sonderzone ist ein besonderes Steuersystem mit reduzierten Steuersätzen, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) mit dem Ziel geschaffen wurde, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.

 

Gesellschaften, die sich in der ZEC ansiedeln, genießen steuerliche Vorteile wie

  • 4% Körperschaftssteuer,
  • keine Besteuerung von Kapitalübertragungen,
  • Befreiung von der kanarischen Mehrwertsteuer (IGIC) und
  • Vergünstigungen bei Gemeindesteuern.

Da sich die ZEC-Firmen in Spanien befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.

Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden. Im Anschluss an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren umgesetzt.

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.

Comments (4)

  1. Manfred
    Manfred , 7 months

    Steuervorteile

    1. KÖRPERSCHAFTSSTEUER

    Allgemeines

    Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Satz zwischen einem und fünf Prozent in Abhängigkeit von:

    • Der Schaffung von Arbeitsplätzen.
    • Dem Zeitpunkt der Einschreibung ins ZEC-Register.
    • Der ausgeübten Aktivität, ob diese neu ist oder bereits existiert.
    • Dem Grad der Verbreitung der Aktivität auf den Kanaren.
    • Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt in Spanien 32,5% bzw. für kleinere und mittlere Unternehmen 25%.

    Steuersätze

    Um die Höhe des anzuwendenden besonderen Steuersatzes eines ZEC-Unternehmens zu bestimmen, wird innerhalb der Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone eine Unterteilung in drei Abschnitte nach Kalenderjahren vorgenommen, deren Zuordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme ins ZEC-Register abhängt. Der reduzierte Steuersatz wird nur auf den Teil der Besteuerungsgrundlage angewandt, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden. Die Steuersätze in Abhängigkeit von den zuvor beschriebenen Abschnitten und den geschaffenen Arbeitsplätze sind wie folgt:

    Grenzwerte der Besteuerungsgrundlage

    Schaffung von Arbeitsplätzen (netto)
    Industrie
    Dienstleistung
    Andere Dienstleistungen
    3 bis 8
    1.800.000 €
    1.500.000 €
    1.125.000 €
    9 bis 12
    2.400.000 €
    2.000.000 €
    1.500.000 €
    13 bis 20
    3.600.000 €
    3.000.000 €
    2.250.000 €
    21 bis 50
    9.200.000 €
    8.000.000 €
    6.000.000 €
    51 bis 100
    21.600.000 €
    18.000.000 €
    13.500.000 €
    Mehr als 100
    120.000.000 €
    100.000.000 €
    75.000.000 €

     
  2. Manfred
    Manfred , edited 7 months

    2. DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, EU-MUTTER-TOCHTERRICHTLINIE (90/435/EU) UND STEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE

    Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund:

    • Gelten für die Unternehmen in der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
    • Ist die EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie anwendbar, aufgrund derer die ausgeschütteten Gewinne der Niederlassung eines Unternehmens innerhalb der EU an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei sind.
    • Gelten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der ZEC die im folgenden genannten Befreiungen auch für Einkünfte, die von außerhalb der EU ansässigen Muttergesellschaften erzielt wurden, sofern diese Einkünfte von einem Unternehmen der Kanarischen Sonderzone stammen und aus realen Aktivitäten herrühren, die tat- sächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden.

    Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapital-überlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.
    Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindenden Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.

     

    3. STEUER AUF VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND DOKUMENTIERTE RECHTSHANDLUNGEN

    Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:

    • Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs dienen.
    • Bei allen Gesellschaftsvorgängen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
    • Bei beurkundeten Rechtsakten im Zusammenhang mit Aktivitäten innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der ZEC.

    Die genannten Steuerbefreiungen gelten nicht, wenn die Einkünfte und Ver-mögenszuwächse in Steueroasen fließen oder wenn die Muttergesellschaft in einer Steueroase ansässig ist.

     

    4. DIE KANARISCHE MEHRWERTSTEUER (IGIC)

    Bei der “Impuesto General Indirecto Canario” (IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von z.Zt. 5,0%. Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.

     
  3. Manfred
    Manfred , edited 7 months

    Anforderungen

    Anforderungen für Unternehmen in der ZEC

    • Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.
    • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
    • Die Investition in Anlagevermögen hat mindestens 50.000 €  ;( für Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, El Hierro oder La Palma) oder 100.000 € (für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa) zu betragen, das zur Ausübung der geplante Tätigkeit benötigt wird. Die Investition muss spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung als ZEC-Unternehmen abgeschlossen sein. 
    • In einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Betriebsgenehmigung hat das Unternehmen mindestens 3-5 Arbeitsplätze auf den Kanaren zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beizubehalten.
    • Der Geschäftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC muss zugelassen sein.

     

     
  4. Manfred
    Manfred , 7 months

    ZEC-Gebiete

    Hier können sich Unternehmen ansiedeln

    Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:

    • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
    • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell hierfür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.
     

Leave a comment Leave a comment

You want to leave a comment?
Create profile or Login
Join sixgroups!

Start a discussion, too. Rate discussions, comment on discussions!

0 votes (Ø 0)

Category Die Wirtschaft auf La Palma

 
sixgroups.com home You + 0   Users online.
Create profile or Login
Please activate JavaScript to enjoy the full sixgroups.com experience.